AGB(erforderlich) Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. AGB Gültigkeit: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Sportparks Enger. 1.2. Leistungsumfang: Der Sportpark Enger gewährt dem Mitglied während der Offnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen (siehe Vertrag bzw. Ubersicht der Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Sportparks Enger ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. 1.3. Zusätzliche Leistungen: Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Sportpark Enger erhoben.
2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1. Zugangsberechtigung zum Sportpark Enger: Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitglieds-armband/RFID Band), welches ihm den Zutritt zum Sportpark Enger ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf der Sportpark Enger dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. 2.2. Erstausstellungsgebühr: Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben. 2.3. Umgang mit dem Zutrittsmedium: Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums den Verlust unverzüglich im Sportpark Enger zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt. 2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte: Die Mitgliedschaft im Sportpark Enger ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. 2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums: Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von 15 Euro fällig.
3. NUTZUNG SPORTPARK ENGER
3.1. Hausordnung: Bei Nutzung des Sportparks Enger unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Sportparks Enger und dessen Angebote/Geräte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Sportparks Enger, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3.2. Nutzung der Spinde: Im Sportpark Enger werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Sportparks Enger werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Der Sportpark Enger ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Der Sportpark Enger bewahrt ausgeräumte und sonstige im Studio gefundene Sachen (nachfolgend „Fundsachen") für vier Wochen auf.
4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1. Verletzung von Verhaltenspflichten: Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist der Sportpark Enger berechtigt, die Mitgliedschaftsverein-barung außerordentlich zu kündigen. 4.2. Anderung persönlicher Angaben: Anderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Sportpark Enger unverzüglich mitzuteilen.
5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags: Die vereinbarten monatlichen Mitqliedsbeiträge sowie die Servicepauschalen für die Verwal-tung/Trainertermine (jeweils im März und August eines Jahres fällig) und die Erstausstellung des Zutrittsmediums entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Das Mitglied erbringt die monatlichen Mitgliedsbeiträge in gleichen monatlichen Raten an den Sportpark Enger. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am 01. bzw. am 15. eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilzahlungszeitraum) zu zahlen. Die Erbringung erfolgt im SEPA Lastschriftverfahren. 5.2. Kosten bei Rückbuchungen:
Wird dem Sportpark Enger eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, VORABNUTZUNG, KÜNDIGUNG, STILLLEGUNG, SEPA
6.1. Erstlaufzeit: Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 1, 12 oder 24 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitglied-schaftsbeginn und dem jeweils gewählten Tarif. 6.2. Vertragsverlängerung: Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. 6.3. Ordentliche Kündigung nach Vertragsverlängerung: Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.2.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. 6.4. Mit Beendigung des 19. Lebensjahres geht der Sportpark Enger Jugendtarif automatisch in einen monatlich kündbaren Vertrag über (Sportpark Enger Flex-Vertrag - 1 Monat Laufzeit).
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Das Mitglied erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der im Sportpark Enger aushängenden Regelung, nach der jeweils aktuellen DSGVO, einverstanden. Ohne die Einwilligung des Mitgliedes erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. 7.2. Bei Schließungszeiten des Sportparks Enger, die aufgrund des gesetzlicher Regelungen (z.B. Infektionsschutzgesetz) oder auf Basis einer anderen staatlichen Entscheidung erfolgen, hat der Sportpark Enger die Option in dieser Zeit die Beiträge möglicherweise weiter einzuziehen, um den Geschäftsbetrieb so sicherzustellen. Das Mitglied bekommt die Garantie auf Erstattung gezahlter Beiträge in geeigneter Form nach Beendigung der Schließungszeit z.B. in Gutscheinen oder Freistellungsmonaten, etc. 7.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Herford.
Stand 01.05.2022
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