Montag bis Freitag 8 – 23 | Samstag 9 – 19 | Sonntag 9 – 19 | Dienstag & Donnerstag Mittagspause 12.30 – 14.30
Fitness- und Gesundheitsbereich
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Mitgliedern und Gästen den Aufenthalt in der Sportwelt Rosbach so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich wohl fühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden „Spielregeln“ zu erinnern.
Sofern der Trainingsteilnehmer im Fitness- und Gesundheitsbereich eine Mitgliedschaftsvereinbarung getroffen hat, wird die Vereinssatzung in ihrer jeweils gültigen Form über die nachfolgenden Regelungen hinaus zur Grundlage der Rechtsbeziehung.
1. Partner und Gegenstand von Nutzungsvereinbarungen
Partner für alle Nutzungsvereinbarungen in Bezug auf den Fitness- und Gesundheitsbereich der Sportwelt Rosbach sind der Sportwelt Rosbach e.V. – nachstehend „Fitnessclub“ genannt – vertreten durch die jeweils vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter mit Vertretungsberechtigung einerseits und der Unterzeichner der jeweiligen Vereinbarung – nachstehend „Trainingsteilnehmer“ (oder im Rahmen einer bereits bestehenden Vereinsmitgliedschaft „Mitglied“) genannt – andererseits.
Die jeweils geschlossene Vereinbarung berechtigt den Trainingsteilnehmer zur Nutzung der vereinbarten Leistungen innerhalb der geregelten Öffnungszeiten. Diese oder von der generellen Regelung abweichende Öffnungszeiten – etwa an Feiertagen – sind durch Aushang oder auf der Sportwelt-Homepage bekannt gegeben.
2. Vereinbarungslaufzeit, Kündigungsregelung
Der Vereinbarungszeitraum bestimmt sich durch das in der Nutzungsvereinbarung ausgewiesene Startdatum sowie die dort genannte Laufzeit.
Auch die Kündigungsfrist in der Nutzungsvereinbarung geregelt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich für die fristgerechte Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Vertragspartner durch persönliche Übergabe, per Post mit eingeschriebenem Brief, Fax oder E-Mail.
3. Zahlung von Beiträgen und Teilnahmegebühren
Der Beitrag für Vereinsmitglieder im Fitness- und Gesundheitsbereich wird in Form von Wochenbeiträgen erhoben, die Abbuchung erfolgt für jeweils zwei Kalenderwochen. Der vergünstigte Ausbildungstarif wird nur gegen Vorlage einer entsprechenden Ausbildungsbescheinigung gewährt und maximal bis zur Vollendung des 28. Lebensjahrs. Das Lastschriftverfahren ist obligatorisch. Lastschriftrückläufer werden ohne Mitteilung an das Mitglied mit der nächsten Abbuchung – inklusive der Rücklastgebühren – erneut erhoben. Kommt auch diese Lastschrift zurück, erfolgt eine Zahlungsaufforderung an das betreffende Mitglied, bei der auch der zusätzlich entstandene Verwaltungsaufwand in Höhe einer Pauschale von € 20,00 berechnet wird.
Das Mitglied verpflichtet sich, für jederzeit ausreichende Deckung auf dem zur Beitragszahlung benannten Konto zu sorgen. Änderungen von Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als zwei Beitragszahlungen sowie Verstreichung einer durch Zahlungserinnerung/Mahnung gesetzten Zahlungsfrist hat der Club das Recht, alle bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit noch zu zahlenden Beiträge sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Für Trainingsteilnehmer ohne Mitgliedsstatus gelten die in der jeweiligen Vereinbarung explizit ausgewiesenen Teilnahmegebühren und Konditionen. Nutzt der Trainingsteilnehmer Kostenvergünstigungen über eine aufgeladene Wertkarte, so ist eine Barauszahlung nicht in Anspruch genommener Restwerte ausgeschlossen.
4. Ausfallzeiten
Dem Mitglied wird geraten, sich im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen an einen der betreuenden Trainer zu wenden, um die Trainingsplanung ggf. auf die Situation abzustellen. Wird seitens des behandelnden Arztes eine Trainingspause von mehr als vier Wochen angeordnet oder empfohlen, so kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests für die Mitgliedsvereinbarung eine Ruhezeit vereinbart werden. Die jeweilige Vereinbarungslaufzeit verlängert sich exakt um die jeweilige Ruhezeit. Für den Fall einer Schwangerschaft gilt eine identische Vorgehensweise. Ärztliche Atteste sind innerhalb von 3 Tagen vorzulegen, Beitragserstattungen aufgrund von rückwirkenden Attesten sind grundsätzlich nicht möglich.
Für den Fall einer durch Ausbildung oder Beruf bedingten Abwesenheit von mehr als einem Monat kann unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers ebenfalls eine Ruhezeit vereinbart werden, die sich an die jeweilige Vereinbarungslaufzeit anschließt. Der Fall eines Wohnsitzwechsels mit mehr als 30 Entfernungskilometern zum Studio rechtfertigt eine Aufhebung der Vereinbarung zu dem auf das entsprechende Datum folgende Monatsende, eine entsprechende Meldebescheinigung ist vorzulegen.
5. Pflichten der Trainingsteilnehmer/Mitglieder
Mit seiner Unterschrift auf der jeweiligen Vereinbarung verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer/das Mitglied zur Einhaltung aller Regeln und organisatorischen Vorgaben seines Vereinbarungspartners, die zum Zweck eines reibungslosen Trainingsablaufs und konfliktfreien Miteinanders sowie einer einwandfreien Sicherheit und Hygiene ins Leben gerufen wurden. Gegenüber anderen Mitgliedern ist die gebotene Rücksicht einzuhalten, Geräte und sonstige Studioeinrichtungen pfleglich zu behandeln. Der Trainingsteilnehmer/das Mitglied verpflichtet sich, eventuell vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen im Beratungs- oder Anamnesegespräch zu nennen. Ebenso verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer/das Mitglied – im eigenen Interesse – den Anweisungen und Empfehlungen der Trainer Folge zu leisten, um jeglichen gesundheitlichen Schädigungen vorzubeugen.
Der Club bietet vielfältige Formen der Trainingsbetreuung an. Hierzu dient der Aktivitätenkalender für die Trainingsfläche, Beratungs- und Betreuungstermine mit kompetenten Trainern können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten jederzeit mit den Trainern oder am CheckIn abgesprochen werden. Der Club bietet die Betreuungsleistungen an, es gehört jedoch in den Pflichtbereich des Mitglieds/Trainingsteilnehmers, diese Leistungen entsprechend abzurufen. Der Trainingsteilnehmer/das Mitglied verpflichtet sich, bei jedem Trainingsbesuch der Anlage ordnungsgemäß einzuchecken. Die Benutzung eines Handtuchs beim Training ist obligatorisch.
6. Besonderheiten der EMS-Welt
Das EMS-Trainingsangebot erfolgt immer termingebunden in einer Betreuung von maximal zwei Trainierenden durch einen Trainer. Jedes EMS-Mitglied hat einen festen, verbindlichen Trainingstermin pro Woche. Es besteht kein Anspruch auf die Auswahl des Trainers. Ein Verschieben des Trainingstermins ist nach Verfügbarkeit möglich, ein genereller Anspruch außerhalb des festen Wochentermins besteht jedoch nicht.
7.Beschwerden/Kommunikation
Gemäß dem aushängenden Leitbild versteht sich der Club als Qualitätsanbieter, entsprechend haben Clubführung und gesamtes Team immer den Anspruch einer optimalen Dienstleistung. Sollte sich für das Mitglied/dem Trainingsteilnehmer dennoch ein Anlass zur Beschwerde bieten, so bietet sich hierfür bevorzugt ein persönlicher Hinweis, die Nutzung der aushängenden Feedback-Fox oder eine Zuschrift per E-Mail an.
8. Schlüssel-/Ausweisverlust
Gegen den Spindschlüssel muss an der Schlüsselausgabe ein Pfand hinterlegt werden. Zur Vermeidung der Abgabe von Wertgegenständen bietet der Club dem Mitglied/Trainingsteilnehmer eine „Pfandkarte“ an. Der Club haftet nicht für den Verlust von als Pfand abgegebenen Wertgegenständen.
Wird durch den Verlust des dem Trainingsteilnehmer/Mitglied ausgehändigten Schrankschlüssels der Austausch des gesamten Schlosses notwendig, bzw. muss ein neuer Schlüssel gefertigt werden, so hat der Trainingsteilnehmer/das Mitglied die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Die dem Trainingsteilnehmer/Mitglied gesetzlich eingeräumte Entlastungsmöglichkeit hinsichtlich des fehlenden Verschuldens bleibt unberührt.
Im Falle eines Verlusts des Mitgliedsausweises wird seitens des Clubs gegen eine Gebühr von € 10,00 ein Ersatz ausgestellt.
9. Leistungsänderungen/-einschränkungen
Der Fitnessclub behält sich vor, das Angebot an Einrichtungen, Trainingsgeräten, Kursen, Programmen und Zeiten im Zeitablauf zu modifizieren. Weiterhin ist es möglich, dass ein angebotenes Programm oder ein Kurs wegen Erkrankung oder plötzlicher Verhinderung des Kursleiters nicht stattfinden kann oder ein Trainingsbereich oder einzelne Einrichtungen wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten befristet nicht zur Verfügung stehen. Soweit dies in Art und Umfang den Kern der geschlossenen Vereinbarung nicht berührt, leiten sich aus den vorstehend geschilderten Sachverhalten keine Beitragsminderungs- oder Kündigungsgründe für den Trainingsteilnehmer/das Mitglied ab.
9. Haftung
Die Teilnahme an den Trainingsangeboten erfolgt grundsätzlich auf das eigene Risiko des Trainingsteilnehmers/Mitglieds. Gesundheitliche Risiken sind zuvor mit dem Arzt abzuklären. Der Fitnessclub oder seine Mitarbeiter haften nicht bei Sach- und Personenschäden, die sich der Trainingsteilnehmer/das Mitglied bei Training an den Geräten oder bei Teilnahme an einem der angebotenen Kurse zuzieht, soweit dem Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zur-Verfügung-Stellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Der Club ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
10. Datenschutz/Bildrechte
Der Fitnessclub erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und zur Optimierung der Trainingsbedingungen dient. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden eingehalten.
Zu Zwecken der Mitglieder-Identifikation und –Betreuung ist das Anfertigen eines Digitalfotos für den Mitgliedsausweis/die Studiosoftware obligatorisch. Der Club veröffentlicht zu Zwecken der internen und externen Leistungsdarstellung Fotos aus dem Cluballtag. Sofern das Mitglied/der Trainingsteilnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht, geht die Clubführung von einer Nutzungsautorisierung aus.
Mit Eintragung der E-Mail-Adresse auf dem Mitgliedsformular überträgt das Mitglied/der Trainingsteilnehmer dem Club das Recht, ihn auf diese Weise zu kontakten bzw. Informationen zu übersenden.
11. Schlussbestimmungen
Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift auf der jeweiligen Vereinbarung, die vorstehenden Bedingungen sorgfältig gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Die Partner vereinbaren, dass Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen und auf die Einrede der mündlichen Vertragsänderung verzichtet wird.
Sollten einzelne Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Nutzungsvereinbarung bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
– Nutzungsbedingungen Tennisbereich
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Mitgliedern und Gästen den Aufenthalt in der Sportwelt Rosbach so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich wohl fühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden „Spielregeln“ zu erinnern.
Sofern der Teilnehmer für die Sportnutzung des Tennisbereichs eine Mitgliedschaftsvereinbarung getroffen hat, wird die Vereinssatzung in ihrer jeweils gültigen Form sowie die Spiel- und Reservierungsordnung des Tennis-Clubsystems über die nachfolgenden Regelungen hinaus zur Grundlage der Rechtsbeziehung.
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